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   BPatG, 11.12.2014 - 2 Ni 3/13   

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https://dejure.org/2014,50117
BPatG, 11.12.2014 - 2 Ni 3/13 (https://dejure.org/2014,50117)
BPatG, Entscheidung vom 11.12.2014 - 2 Ni 3/13 (https://dejure.org/2014,50117)
BPatG, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 2 Ni 3/13 (https://dejure.org/2014,50117)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 11.12.2014 - 2 Ni 3/13
    Bezüglich des Begriffs "Arretieren" ist die Anmeldung ihr eigenes Lexikon (vgl. "Spannschraube", BGH X ZR 85/96), aus dem sich ergibt, dass unter dem Begriff "Arretieren" nur eine Bewegungseinschränkung der Regal-Box in Ausziehrichtung zu verstehen ist (vgl. Abs. [0026] Offenlegungsschrift bzw. [0028] Patentschrift).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 11.12.2014 - 2 Ni 3/13
    Zur Aufnahme weiterer Merkmale aus den Ausführungsbeispielen besteht keine Veranlassung (vgl. "Spleißkammer", BGH X ZB 9/89).
  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12

    Tretkurbeleinheit

    Auszug aus BPatG, 11.12.2014 - 2 Ni 3/13
    Der Senat sieht daher keine Veranlassung darauf einzugehen; sie bleiben daher ohne Beachtung (vgl. "Tretkurbeleinheit" BGH X ZR 19/12).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 11.12.2014 - 2 Ni 3/13
    Die zulässige Klage, mit der neben dem Nichtigkeitsgrund mangelnder Patentfähigkeit nach den §§ 1 bis 5 PatG auch die Nichtigkeitsgründe der unzureichenden Offenbarung (§§ 22 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 2 PatG) und der unzulässigen Erweiterung (§§ 22 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG) geltend gemacht werden, ist insoweit begründet, als das Streitpatent ohne Sachprüfung insoweit für nichtig zu erklären ist, als es über die von der Beklagten nur noch beschränkt verteidigte Fassung hinausgeht (st. Rspr. vgl. BGHZ 170, 215 - Carvedilol II; GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 11.12.2014 - 2 Ni 3/13
    Die zulässige Klage, mit der neben dem Nichtigkeitsgrund mangelnder Patentfähigkeit nach den §§ 1 bis 5 PatG auch die Nichtigkeitsgründe der unzureichenden Offenbarung (§§ 22 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 2 PatG) und der unzulässigen Erweiterung (§§ 22 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG) geltend gemacht werden, ist insoweit begründet, als das Streitpatent ohne Sachprüfung insoweit für nichtig zu erklären ist, als es über die von der Beklagten nur noch beschränkt verteidigte Fassung hinausgeht (st. Rspr. vgl. BGHZ 170, 215 - Carvedilol II; GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe).
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